Leitlinien der Vermietungspolitik
Die HALLE MESSE ist die zentrale Plattform für Wirtschaft, Kultur und gesellschaftlichen Austausch in Sachsen-Anhalt. Als Betreiberin einer überregional bedeutenden Infrastruktur verstehen wir uns als neutraler Gastgeber. Unser Ziel ist es, Raum für Vielfalt und Diskurs zu bieten – unabhängig von politischen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalten, sofern diese sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen.
1. Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
Aufgrund unserer marktbeherrschenden Stellung als führender Messe- und Tagungsstandort unterliegen wir dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot (§ 19 GWB). Das bedeutet:
- Wir vergeben unsere Kapazitäten nach objektiven, sachlichen Kriterien.
- Wir nehmen keine inhaltliche Bewertung von legalen Veranstaltungen vor.
- Die Zulassung zu unseren Flächen erfolgt diskriminierungsfrei für alle rechtlich legitimierten Akteure (Unternehmen, Verbände, Vereine und Parteien).
2. Rechtliche Bindung statt politischer Auswahl
Die Entscheidung über die Zulässigkeit politischer Parteien oder weltanschaulicher Gruppierungen obliegt in Deutschland den Verfassungsorganen und Gerichten, nicht einem privaten Hallenbetreiber.
- Solange eine Organisation nicht verboten ist, genießt sie den Schutz der Versammlungsfreiheit und des Wettbewerbsrechts.
- Ein willkürlicher Ausschluss rechtlich zugelassener Organisationen aufgrund gesellschaftlichen Drucks wäre rechtswidrig und würde unsere Rolle als verlässlicher Vertragspartner gefährden.
3. Sicherheit und Ordnung
Die Sicherheit unserer Besucher, Aussteller und Mitarbeiter hat oberste Priorität. Eine Vermietung findet nur statt, wenn:
- Der Veranstalter ein schlüssiges Sicherheitskonzept vorlegt.
- Keine konkreten, polizeilich bestätigten Gefahren für die Substanz des Messegeländes bestehen.
- Die öffentliche Sicherheit im Umfeld der Messe durch die zuständigen Behörden (Polizei/Versammlungsbehörde) gewährleistet werden kann.
Wichtiger Hinweis: Protestkundgebungen im öffentlichen Raum oder vor dem Messegelände fallen in die Zuständigkeit der staatlichen Sicherheitsbehörden. Sie rechtfertigen nach geltender Rechtsprechung keine Kündigung bestehender Mietverträge („Nichtstörer-Prinzip“).
4. Ausschlusskriterien
Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen abzulehnen oder Verträge zu kündigen, wenn:
- Der Veranstalter gegen geltendes Recht (insb. Strafrecht) verstößt.
- Eine missbräuchliche Nutzung der Räumlichkeiten vorliegt (z. B. Gefährdung der Gebäudestatik).
- Der Veranstalter zahlungsunfähig ist oder gegen wesentliche vertragliche Nebenpflichten verstößt.
5. Verantwortung für den Wirtschaftsstandort Halle (Saale)
Als größter und modernster Messeplatz in Sachsen-Anhalt ist die HALLE MESSE ein entscheidender Motor für die regionale Wirtschaft. Unsere Tätigkeit dient der Förderung des Standorts und der Sicherung von Arbeitsplätzen:
- Umwegrentabilität: Jede Veranstaltung auf unserem Gelände generiert erhebliche Umsätze in der lokalen Hotellerie, Gastronomie, im Einzelhandel und bei regionalen Dienstleistern. Messen und Kongresse sind ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor für die Stadt Halle und das Land Sachsen-Anhalt.
- Plattform für den Mittelstand: Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Region bieten wir die notwendige Infrastruktur, um Innovationen zu präsentieren und neue Märkte zu erschließen.
- Arbeitsplatzsicherung: Durch einen kontinuierlichen und verlässlichen Messebetrieb sichern wir nicht nur direkt Arbeitsplätze in unserem Unternehmen, sondern stützen ein ganzes Netzwerk von Zulieferern und Partnern in der Region.
Eine ideologisch motivierte Einschränkung unseres Mietgeschäfts würde die Planungssicherheit für alle Partner untergraben und letztlich den Wirtschaftsstandort Halle schwächen. Wir verstehen unsere Neutralität daher auch als Schutzschild für die wirtschaftliche Stabilität unserer Region.